Wer einer Religionsgemeinschaft angehört, ist grundsätzlich verpflichtet, am Religionsunterricht seines Bekenntnisses (bzw. am konfessionskooperativen RU) teilzunehmen.
Zur Teilnahme am Unterricht „Werte und Normen“ sind diejenigen Schülerinnen und Schüler verpflichtet, die sich aus Gewissensgründen vom Religionsunterricht abgemeldet haben, für deren Konfession kein Religionsunterricht angeboten wird (konfessionskooperativer Unterricht entspricht dem Unterricht der eigenen Konfession) oder keiner Religionsgemeinschaft angehören.
Die schriftliche Abmeldung sollte möglichst zum Ende eines Schuljahres mit Wirkung zum nächstfolgenden Schuljahr erfolgen.
Ab der 11. Klasse besteht die Möglichkeit, statt „Religion“ das Schulfach „Philosophie“ zu belegen.