I. Fragen zu technischen Aspekten und der Beschaffung
Wann und in welchen Jahrgängen werden am AEG iPads für Schüler eingeführt?
Seit dem Schuljahr 2022/23 werden im 7. Jahrgang aufsteigend schülereigene iPads für die Nutzung im Unterricht eingeführt. Die vorherigen Jahrgänge (Jhg. 12/13 im Sj. 2026/27) arbeiten bis zum Abitur weiterhin mit einem Laptop.
Welche Endgeräte werden eingeführt?
Die Tabletgeräte (iPad 11. Generation, 128GB, Wifi-only) werden mit einer Paperlike-Displayfolie, einer Tastaturhülle, einem Smart-Pen sowie einem USB-C-Netzteil ausgegeben.
Darf ich in einem Laptop-Jahrgang (Jhg. 12/13 im Sj. 2026/27) auch auf ein iPad wechseln?
Im unterrichtlichen Umfeld ist die Nutzung eines iPads in vielen Fällen möglich. Sollten Tools benutzt werden, die es nur für Windows gibt, liegt es in der Verantwortung der Schülerin/des Schülers, angemessene Alternativen zu finden. In Klassenarbeiten - auch im Abitur - ist in jedem Fall der Laptop das eingeführte Hilfsmittel und alle Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, ein entsprechendes Gerät zu Prüfungen mitzubringen und die Eignung des Laptops für Prüfungen im Vorfeld abzuklären. Daher empfehlen wir, auch im Unterricht mit einem Laptop zu arbeiten.
Muss ich selbst ein iPad kaufen oder bekomme ich eins von der Schule?
Die Geräte werden durch die Schule bestellt und zu Beginn des Schuljahres 2026/27 an den 7. Jahrgang ausgegeben.
Die Geräte werden Schülerinnen und Schüler im Leihverfahren zur Verfügung gestellt. Die Schülerin bzw. der Schüler nutzt das zugeteilte digitale Endgerät während der gesamten Verweildauer im Sekundarbereich I – in der Regel vier Jahre. Wird ein Schuljahr wiederholt, verlängert sich der Nutzungszeitraum entsprechend.
Für die Ausgabe unterschreiben die Erziehungsberechtigten einen Leihvertrag, der u. a. die Verpflichtung zum sorgfältigen Umgang mit dem Gerät beinhaltet. Darin sind Nutzungsbedingungen und Haftungsfragen geregelt. Bei Beschädigung oder Verlust können Regressansprüche gegenüber Schülerinnen und Schülern bzw. deren Erziehungsberechtigten entstehen.
Darf ich auf meinem iPad auch Spiele und eigene Apps installieren?
Alle schulisch relevanten Apps sowie Updates für diese werden über die App "Schüler" zur Verfügung gestellt und können in dieser heruntergeladen werden. Eine private Apple-ID ist hierfür nicht notwendig. Eine private Installation von Anwendungen ist nicht möglich.
Ich habe bereits ein eigenes Endgerät. Kann ich dieses auch nutzen?
Für die schulische Nutzung ist die Einbindung des Gerätes in die schulische IT-Infrastruktur des Landkreises notwendig. Im Zuge der Geräteausstattung durch das Land werden künftig keine privaten Geräte mehr in das System aufgenommen.
Warum werden die iPads über den Schulträger verwaltet?
Die Administration erfolgt über den Schulträger, damit sichergestellt ist, dass die Geräte mit den erforderlichen Apps bestückt sind, diese auf dem aktuellen Stand gehalten werden und die Lehrkräfte für den Unterricht den Zugriff auf Apps erlauben oder sperren können. Damit ist auch gewährleistet, dass die Geräte in Klassenarbeiten und Klausuren bis hin zum Abitur eingesetzt werden können.
Brauche ich eine eigene Apple-ID?
Eine eigene Apple-ID ist nicht notwendig. Sie wird nur dann benötigt, wenn weitere persönliche Apps installiert werden sollen. Auf den Geräte, die ab dem Schuljahr 2026/27 ausgegeben werden, ist die Nutzung einer privaten Apple-ID nicht möglich.
Warum werden Apple-Geräte vorgegeben? Warum bleibt es nicht bei Laptops am AEG?
Die Entscheidung für die Anschaffung von Apple-Produkten basiert auf vielfachen Erfahrungen und Erprobungen in den letzten Jahren durch viele Schulen, die sich für
die Einführung von Tablet-Klassen entschieden hatten. Dabei hat sich gezeigt, dass hinsichtlich der folgenden Punkte die Apple-Produkte zurzeit nahezu konkurrenzlos sind:
- Zuverlässige und stabile Administration und Installation von Apps über einen zentralen MDM-Server
- Einfache und zuverlässige Steuerung der Tablets durch die Lehrkraft (Begrenzung der zu nutzenden Apps, Freigabe des Internets, Prüfungsmodus (in Klassenarbeiten, im Abitur)
- Großes Angebot an schulbezogenen LearningApps
- Intuitive Nutzung
- Stabilität des Systems / Langfristige Versorgung mit (Sicherheits-) Updates
- Lange Akkulaufzeit über einen ganzen Schultag
- Sehr hohe Verarbeitungsqualität und auch insgesamt sehr gutes Preis-Leistungs-Verhältnis
II. Fragen zur Finanzierung
Was kosten die iPads?
Die Tabletgeräte (iPad (11. Generation, 128GB, Wifi-only) werden kostenfrei mit einer Paperlike-Displayfolie, einer Tastaturhülle, einem Smart-Pen sowie einem USB-C-Netzteil ausgegeben.
Wer trägt die Kosten bei Beschädigung oder Verlust?
Die Kosten für die Reparatur oder den Ersatz mutwillig oder grob fahrlässig beschädigter Geräte tragen die Erziehungsberechtigten nach den gesetzlichen Vorgaben.
Im Verlustfall, z. B. durch Diebstahl oder Raub, ist die Schule umgehend zu informieren. Im Falle eines Diebstahls erstatten die Eltern bzw. die volljährigen Schülerinnen und Schüler Anzeige bei der Polizei.
Um Chancengleichheit und faire Unterrichtsbedingungen stets zu gewährleisten, erhält die Schülerin oder der Schüler umgehend ein Ersatzgerät. Hierfür ist ein neuer Ausleihvertrag erforderlich.
Sollte ich eine separate Versicherung für das Leihgerät abschließen?
Regressansprüche gegenüber Schülerinnen und Schülern bzw. deren Erziehungsberechtigten entstehen i. d. R. nur im Falle einer grob fahrlässigen oder mutwilligen Beschädigungen des Gerätes. In diesen Fällen haften jedoch auch private Haftpflichtversicherungen nicht! Halten Sie hier ggf. Rücksprache mit Ihrem Versicherer.
Was ist mit dem Taschenrechner? Wird dieser noch benötigt?
Statt des grafikfähigen Taschenrechners wird im Mathematikunterricht am AEG die App GeoGebra verwendet, die auch im Abitur zugelassen ist. Diese App kann auch in anderen Fächern in Prüfungen genutzt werden, darunter Physik, Chemie, Biologie und Erdkunde.
III. Sonstige Fragen
Werden alle Bücher durch digitale Literatur ersetzt?
Im Fach Mathematik wird das Schulbuch nur noch digital angeschafft und das gedruckte Buch wird durch das ebook ersetzt. In Französisch ist ebenfalls eine rein digitale Anschaffung vorgesehen, wobei in den Klassenräumen zur besseren Nutzung im Unterricht gedruckte Exemplare vorgehalten werden. In Englisch und Deutsch werden zusätzlich zur gedruckten Version digitale Bücher angeschafft und welche Version genutzt wird, wird im Unterricht in Absprache entschieden. In vielen Fächern werden aber weiterhin gedruckte Bücher genutzt, bis die entsprechenden Alternativen zur Verfügung stehen.
Kann ich das Endgerät auch in Klassenarbeiten und Klausuren verwenden?
Durch die zentrale Verwaltung der iPads durch die Schule kann eine Lehrkraft die Geräte in ihrem Funktionsumfang so einschränken, dass ausschließlich die für die Klausur notwendigen Apps aktiv sind, wodurch eine Nutzung in Klassenarbeiten möglich ist. Geschrieben werden die Arbeiten aber weiterhin analog.
Welche Verpflichtungen gehen Eltern ein?
Erziehungsberechtigte stellen sicher, dass ihr Kind täglich ein funktionsfähiges und vollständig aufgeladenes digitales Endgerät mit in die Schule bringt. Dies gehört zur erforderlichen zweckentsprechenden Ausstattung (§ 71 Abs. 1 NSchG).
Ein nicht einsatzbereites Gerät kann Auswirkungen haben auf...
- das Arbeitsverhalten (Selbstständigkeit, Verlässlichkeit, Mitarbeit),
- das Sozialverhalten (Regelbefolgung) und
- die Leistung (z. B. sachgerechter Umgang mit Hilfsmitteln, Präsentationen, Dokumentationen) haben (vgl. MK 2023, 3.8.1 und 3.8.2; "KC Leistungsfeststellung und Leistungsbewertung“).
Können Lehrkräfte auf das Gerät meines Kindes zugreifen?
Über die Anwendung Apple Classroom ist eine Einsichtnahme in den aktuellen Bildschirm des Tablets möglich. Die geöffnete App wird angezeigt, eine Einsicht in die gespeicherten eigenen Dateien ist zu keiner Zeit möglich. Erfolgt eine solche Einsichtnahme, wird dies auf dem Gerät durch eine Kennzeichnung den Nutzenden kenntlich gemacht. Eine derartige Kontrolle ist nur in räumlicher Nähe zur Lehrkraft möglich und nicht im häuslichen privaten Bereich.
Auf welche Daten haben Administratoren Zugriff?
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Administratoren haben KEINEN Zugriff auf: |
Administratoren können die folgenden Daten einsehen: |
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Was passiert bei einem Schulwechsel (z. B. Umzug oder Wechsel auf eine andere Schule)?
Eine planmäßige Rückgabe des Geräts erfolgt
- am Ende des Sekundarbereichs I sowie
- beim Schulwechsel bzw. zum Ende der Schulzeit